Beim Reiten sitzt der Reiter nicht passiv auf dem Pferd, sondern geht aktiv mit der Bewegung des Pferdes mit.
Das Pferd wird dabei durch Gewichtsverlagerung, Schenkeldruck und Zügelführung, so genannte Hilfen, dirigiert.
Die Stimme ist ein hervorragendes Hilfsmittel für das Pferd, sie ist allerdings bei Dressurturnieren nicht zulässig.
Weitere Hilfsmittel sind Gerte und Sporen.
Eine Besonderheit im Reitsport ist, dass es, mit Ausnahme im Voltigierbereich, keine Geschlechtertrennung gibt.
Es treten Frauen und Männer gleichwertig gegeneinander an. Auch bei den Tieren gibt es keine Unterschiede in den
Rassen und im Geschlecht. Die Pferde werden jedoch in Pony und Pferde unterteilt (abhängig von der Größe).
Die olympischen Reitsportdisziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit sind die einzigen olympischen Sportarten,
die so ausgetragen werden. In Deutschland gibt es schätzungsweise 1,6 Millionen Reiter (Stand 2006).
Fahrsport bezeichnet im weitesten Sinne das Fahren mit Pferdefuhrwerken als Sport und zu Hobbyzwecken (Freizeitfahren).
Die sportlichen Einzeldisziplinen sind die Dressur, das Hindernisfahren sowie das Geländefahren.
Altersklassen im Reitsport:
- Pony/Junioren 2: bis 16 Jahre
- Junioren 1: bis 18 Jahre
- Junge Reiter: 18 bis 21 Jahre
- Reiter: 21 bis 40 Jahre
- Senioren: ab 40 Jahre.
Preisschleifen bekommt das Pferd bei der Siegerehrung an die Trense gesteckt. Sie haben je nach Placierung eine andere Farbe.
- 1. Platz Gold
- 2. Platz Silber
- 3. Platz Weiß
- 4. Platz Blau
- 5. Platz Rot
- 6. Platz Grün
- weitere Plätze Braun oder rosa
Platziert werden immer 25 % der Starter.
Abzeichen:
Um an einem Turnier teilnehmen zu können, muß man im Besitz einen Leistungsabzeichens sein.
In Deutschland gibt es die folgenden Leistungsabzeichen:
- DRA (Deutsches Reitabzeichen),
- DVA (Deutsches Voltigierabzeichen),
- DFA (Deutsches Fahrabzeichen),
- DLA (Deutsches Longierabzeichen)
- WRA (Westernreitabzeichen).
Abzeichen werden ebenso wie Motivationsabzeichen (Kleines Hufeisen) von der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung verliehen. Leistungsabzeichen werden von Reitern und Fahrern abgelegt.
Durch den Besitz der entsprechenden Leistungsabzeichen kann der Reiter oder Fahrer in eine höhere
Leistungsklasse des deutschen Turniersports eingestuft werden. Die Ausnahme bilden hier nur die
Motivationsabzeichen, die auch ohne den Basispass Pferdekunde erworben werden können, wie zum
Beispiel das Kleine Hufeisen.
Basispass:
Die Prüfung zum Basispass besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In ihr
werden Kenntnisse über die Grundlagen der Pferdehaltung und Fertigkeiten im Umgang mit dem
Pferd abverlangt. In einem Lehrgang lernt man grundlegende Kenntnisse vom Umgang und Haltung
des Pferdes, sowie dessen Verhalten. Auch Personen, die selbst nicht reiten, können den Basispass
Pferdekunde ablegen, z.B. die Eltern reitender Kinder oder Partner von Pferdesportlern.
Der Basispass Pferdekunde (BP) wurde durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2000
neu eingeführt. Seitdem ist die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Basispass Voraussetzung
für alle deutschen Abzeichen im Reiten, Westernreiten, Fahren, Longieren und Voltigieren.
Der Erwerb eines Leistungsabzeichens setzt immer den Besitz der niederrangigen Abzeichen voraus.
Neben der praktischen Prüfung schließt jede Reiter/Fahrerabzeichenprüfung auch eine Theorieprüfung
mit ein.
Allgemein muss für den Erwerb eines Reiterabzeichens eine Leistung sowohl im Springen als auch in
der Dressur gezeigt werden. Es ist für die Reiterabzeichen der Klassen II und I allerdings möglich und
weit verbreitet, es disziplinspezifisch abzulegen. Dabei wird nur eine Leistung in Dressur oder
Springen erbracht. Diese entspricht jedoch der jeweils höheren Schwierigkeitsklasse. In
Ausnahmefällen und für Reiter über 21 Jahren ist es zulässig, bereits das Reiterabzeichen Klasse III
disziplinspezifisch zu erwerben. Ein solches "Disziplinspezifisches Reitabzeichen" berechtigt
allerdings nur zur jeweiligen LK in dieser Disziplin, und nur zum weiteren Erwerb der höheren
Reitabzeichen in dieser Disziplin.
Klassen:
Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse IV "kleines Reitabzeichen" (berechtigt zur Einstufung in die
Leistungsklasse 6 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und
Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse E, die mindestens mit
ausreichend (5,0) bewertet werden muss.
Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse III "bronzenes Reitabzeichen" (berechtigt zur Einstufung in
die Leistungsklasse 5 der jeweiligen Disziplin nach einer zusätzlichen "Lizenzprüfung", bei der auf
einem regulären Turnier eine Dressur-, Stilspring- oder Stilgelände-LP mit einer Note von 6 oder
besser bewertet wurde). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als
freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse A, die mindestens mit ausreichend (5,0)
bewertet werden muss.
Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse II "silbernes Reitabzeichen" (berechtigt zur Einstufung in
die Leistungsklasse 4 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und
Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse L, die mindestens mit
befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.
Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse I "silbernes Reitabzeichen mit Lorbeer" (berechtigt zur
Einstufung in die Leistungsklasse 3 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in
Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse M, die
mindestens mit befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.
Das "goldene Reitabzeichen" wird aufgrund von Turniererfolgen (10 Siege in Dressurprüfungen der
Klasse S bzw. 10 Siege in Springprüfungen der Klasse S), davon jeweils mind. 1 Sieg in einer S**
Prüfung verliehen.
Der Besitz der Reiter/Fahrerabzeichen der Klassen IV und III ist für alle Turnierreiter/fahrer ab
Klasse A vorgeschrieben, da nur so eine Einstufung in die Leistungsklassen 6 bzw. 5 erfolgt. In
höhere Leistungsklassen (4-1) erfolgt die Einstufung auch aufgrund der Erfolge in den jeweils beiden
vorangegangenen Jahren.
Die Durchführung einer Teilprüfung Gelände neben den Prüfungen zur Dressur und zum Springen ist
in allen Fällen nicht verpflichtend. Für die Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A ist der
Besitz des Reiterabzeichens Klasse III notwendig, um LK V5 zu erhalten. Mit den DRA Kl. II oder I
kann man sich in eine höhere LK auch in der Vielseitigkeit einstufen lassen, oder ab LK4 auf Grund
von Erfolgen hochgestuft werden (in der VS werden z. B. 3 Platzierungen in VA, (Stil-)Geländeritten
oder Geländepferdeprüfungen Kl. oder eine Platzierung in VL benötigt, um die LK V4 zu erhalten).
Neben den Reiter/Fahrerabzeichen gibt es noch die Longierabzeichen, die der Longenführer einer
Voltigiergruppe erwerben muss.
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