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Pferde als Hobby mit Reitbeteiligung
Viele Pferdeliebhaber können sich kein eigenes Pferd leisten. Um sich trotzdem wie um ein "eigenes Pferd" zu kümmern, kann man eine Pflege- oder Reitbeteiligung abschließen.

Reitbeteiligung Für das Zustandekommen einer Reitbeteiligung gibt es verschiedene Gründe. Die beiden wichtigsten sind Zeit- und Geldmangel des Besitzers/Halters. Im Gegensatz zu einer Eigentümergemeinschaft ist bei einem Reitbeteiligungsverhältnis allerdings eindeutig festgelegt, wer über das Pferd zu entscheiden hat.

Von einer Reitbeteiligung wird gesprochen, wenn neben dem Halter oder Besitzer eines Pferdes eine weitere Person ein Nutzungsrecht an dem Pferd ausübt. Eine Reitbeteiligung ist immer ein Vertrag zwischen dem Besitzer/Halter und dem Reiter.

Wird kein Vertrag über die Reitbeteiligung abgeschlossen, haftet der Besitzer/Halter des Pferdes für jegliche durch sein Pferd verursachten Körper-, Sach- und Vermögensschäden auch dann, wenn sie während der Nutzung des Pferdes durch die Reitbeteiligung entstanden sind.

Von einer Reitbeteiligung ebenfalls abgegrenzt werden muss der Beritt, d.h. wenn der Reiter für seine Arbeit mit dem Pferd ein Entgelt erhält.

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