Viele Pferdeliebhaber können sich kein eigenes Pferd leisten. Um sich trotzdem wie
um ein "eigenes Pferd" zu kümmern, kann man eine Pflege- oder Reitbeteiligung
abschließen.
Für das Zustandekommen einer Reitbeteiligung gibt es verschiedene Gründe. Die
beiden wichtigsten sind Zeit- und Geldmangel des Besitzers/Halters. Im Gegensatz zu
einer Eigentümergemeinschaft ist bei einem Reitbeteiligungsverhältnis allerdings
eindeutig festgelegt, wer über das Pferd zu entscheiden hat.
Von einer Reitbeteiligung wird gesprochen, wenn neben dem Halter oder Besitzer
eines Pferdes eine weitere Person ein Nutzungsrecht an dem Pferd ausübt. Eine Reitbeteiligung ist immer ein
Vertrag zwischen dem Besitzer/Halter und dem Reiter.
Wird kein Vertrag über die Reitbeteiligung abgeschlossen, haftet der Besitzer/Halter
des Pferdes für jegliche durch sein Pferd verursachten Körper-, Sach- und
Vermögensschäden auch dann, wenn sie während der Nutzung des Pferdes durch die
Reitbeteiligung entstanden sind.
Von einer Reitbeteiligung ebenfalls abgegrenzt werden muss der Beritt, d.h. wenn der
Reiter für seine Arbeit mit dem Pferd ein Entgelt erhält.